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Stellendetails

pmX GmbH

Experte für Homologation & Fahrzeugzulassung (w/m/d)

Arbeitszeit
Vollzeit
Gehalt laut Quelle
Gehalt hier nicht belegt
Standort
München, Deutschland
Arbeitsmodell
Arbeitsmodell offen
Beschäftigung · Vertrag
Vollzeit · Unbefristet
Original beim Arbeitgeber öffnen

Quelle: pmX GmbH (Personio) · Zuletzt gesehen: 31.10.2026 (UTC)

Beschreibung aus der Originalquelle

Wortlaut aus der Quelle, Darstellung normalisiert. Die Arbeitgeberseite kann zusätzliche Inhalte enthalten.

Deine Aufgaben

  • • Zentraler Ansprechpartner für die nationale Gesetzgebung hinsichtlich Fahrzeugzulassung, Betriebsvorschriften sowie Verbraucher- und Umweltvorschriften in den betreuten Ländern, insbesondere für Anwenderstaaten der EU- und UN-Regularien
  • • Sicherstellung des Informationsflusses zu neuen und geänderten produktbezogenen Vorschriften zwischen den jeweiligen Ländern und dem Headquarter
  • • Recherche nationaler gesetzlicher Anforderungen und Unterstützung bei deren Auslegung
  • • Unterstützung interner Entwicklungsabteilungen und Entwicklungsprojekte hinsichtlich nationaler produktrelevanter Rechtsvorschriften in Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern in den jeweiligen Ländern
  • • Koordination der Kommunikation mit nationalen Behörden zu regulatorischen Fragestellungen

Dein Profil

  • • Erfolgreich abgeschlossenes technisches Studium oder vergleichbare Qualifikation
  • • Verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse
  • • Gutes technisches Verständnis
  • • Erfahrung mit homologationsrelevanten Vorschriften
  • • Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • • Freude an selbstständigem Arbeiten in einem hochkomplexen und vernetzten Arbeitsumfeld
  • • Ausgeprägte interkulturelle Kompetenz und Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
  • • Ausgeprägte Integrität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein

Die letzte Sichtung ist kein Veröffentlichungsdatum und garantiert keine Bewerbungsfähigkeit. Prüfe die aktuelle Verfügbarkeit beim Arbeitgeber. Fehlende Felder bedeuten nicht, dass Angaben im Original fehlen.